Ich wollte euch nicht vorenthalten, was ich neulich für eine Antwort bekam, als ich Fragen zu kleinen Windenergieanlagen(KWEA) bzw. kleinen Wasserkraftanlagen (KWKA) an die Landesregierung Rheinland-Pfalz gestellt habe. Ich denke es hat sich wirklich niemand mit dem Thema befasst, sonst könnte nicht ein Fazit wie"… sind nicht wirtschaflich…" gezogen werden. Ich denke da freut sich eher der Lobbist…! Aber seht selbst. Ich werde die Daten annonymisieren, da es auch nur um den Inhalt geht.
Zuerst kommt die Mail, dannach die Antworten. Ihr könnt nun selbst urteilen ob das Fakten sind: Hallo Herr XXXX, einige Fragen zum Thema "vertikale Windmühlen".
Thema : Vertikale kleine Windkraftanlagen
Die Fragen sind so wohl an die Stadt als auch an die Landesregierung Rheinland-Pfalz gerichtet: 
1. Gibt es in der Landesregierung von Rhl-Pf. Überlegungen und Vorstellungen im Hinblick auf die Nutzung von vertikalen kleinen Windkraftanlagen (VWKA)? Wenn ja, bitte näher ausführen.
2. Welche Rolle könnten vertikale kleine Windkraftanlagen ihrer Meinung nach spielen innerhalb eines Energiemixes einnehmen?
3. Inwieweit gibt es Überlegungen dazu, solche Anlagen baugenehmigungsfrei zu stellen bzw. welche Bedingungen müssten erfüllt sein für eine Genehmigungsfreiheit?
4. Inwieweit kann sich eine Berücksichtigung von vertikalen kleinen Windkraftanlagen in einrer Novelle der Bauordnung widerspiegeln?
5. Inwieweit sind der Rhl-Pf. bereits Nutzungen von vertikalen kleinen Windkraftanlagen bekannt und wo sehen Sie zukünftigen Möglichkeiten?
6. Gibt es seitens der Rhl-Pf. Überlegungen, die Nutzung von vertikalen kleinen Windkraftanlagen zu unterstützen bzw. zu fördern?
7. Inwieweit wäre es denkbar, landes/kommunal eigene Grundstücke und Immobilien als „Versuchsobjekte“ mit einzubeziehen?
8. Wie sieht das im Bereich der KleinWasserKraftAnlagen aus; wird in diesem Bereich weiter weiter gearbietet, so dass man wirklich in Richtung dezentraler versorgung kommt?
Vielen Dank für die Bearbeitung bzw. Weiterleitung.
Nun komen die ANTWORTEN DES ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSSMITARBEITERS… und los gehts'!!
Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen zur Energiepolitik, speziell zu Kleinwindanlagen in Rheinland-Pfalz. Die in der kurzen Zwischennachricht der SPD-Landtagsfraktion angekündigte fachliche Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen liegt mir zwischenzeitlich vor.
Sie baten um Auskunft und nähere Ausführung, ob es in der Landesregierung Überlegungen und Vorstellungen im Hinblick auf die Nutzung von Kleinwindanlagen gibt. Die Landesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung von vertikalen Kleinwindanlagen. Derzeit sei jedoch auf Grund der bisherigen geringen Leistungen und der hohen Kosten sowie der Emissionen der Anlagen noch keine abschließende Aussage zu den zukünftigen Nutzungsperspektiven zu machen.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen, insbesondere bei Netzeinspeisung, sei derzeit noch nicht möglich. Hinsichtlich Ihrer Frage zur Rolle von Kleinwindanlagen im Rahmen des Energiemixes, könne man festhalten, dass an exponierten windhöffigen Standorten die Anlagen im Einzelfall einen Beitrag zur Eigen- oder Inselversorgung leisten könnten. Ein nennenswerter Beitrag zur Energieversorgung bzw. im Energiemix sei auch aus fachlicher Sicht nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu erwarten.
Ihre Frage zur Bauordnung muss aus baurechtlicher Sicht bzw. immissionsschutzrechtlicher bewertet werden. Wie mir mitgeteilt wurde, sei eine Baugenehmigungspflicht kein Hindernis beim Bau derartiger Anlagen. Die Hersteller können die notwendigen Unterlagen bereitstellen und damit den Aufwand bei der Antragstellung minimieren. Eine Änderung der Genehmigungspraxis sei nach fachlicher Ansicht nicht notwendig.
Zur Ihrer Frage, in welchem Umfang Kleinwindanlagen derzeit in Rheinland-Pfalz verbreitet sind, kann ich Ihnen mangels statistischer Erfassung leider keine Auskunft geben. Nach meiner Information ist eine Unterstützung oder Förderung von Kleinwindanlagen nicht beabsichtigt. Zudem wurde hier aus fachlicher Sicht kritisch angemerkt, dass auch mit einer Förderung diese Anlagen in Rheinland-Pfalz voraussichtlich nicht wirtschaftlich zu betrieben werden können.
Zu Ihrer letzten Frage bleibt festzuhalten, dass landeseigene Grundstücke im Außenbereich grundsätzlich mögliche Versuchsstandorte für Kleinwindanlagen sein können. Aus Sicht einiger Expertinnen und Experten sei jedoch fraglich, welche Erkenntnisse ein von Ihnen angedachter Versuchsbetrieb liefern könnte. Vielmehr seien in einem ersten Schritt die Anlagenhersteller aufgefordert, aussagekräftige Informationen zu Anlagenertrag und Emissionsverhalten bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Na das ist doch mal eine schöne Ansage.
Bis dahin. Gehabt euch wohl.








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